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Was ist eine Abfindungsklage und wie genau funktioniert sie?

Unter einer “Abfindungsklage” versteht man eine Klage, durch die der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes an Sie verurteilt wird.

Diese Klage können Sie dadurch einleiten, indem Sie gegen die Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber gerichtlich vorgehen. Dies muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung bei Ihnen geschehen, sonst sind Ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzbar! Wegen weiterer wichtiger formeller Voraussetzungen sollten Sie sich zudem innerhalb von spätestens 3 Tagen nach Zugang der Kündigung anwaltlich beraten lassen.

In dem Klageverfahren gegen die Arbeitgeberkündigung kann dann bei Erfüllung besonderer im Gesetz geregelter Voraussetzungen ein sogenannter “Auflösungsantrag” gestellt werden. Damit wird der Arbeitgeber am Endes des Prozesses der Kündigungsschutzklage gegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Zahlung einer Abfindung an Sie verurteilt. Dabei wird Ihnen pro Beschäftigungsjahr bei Ihrem bisherigen  Arbeitgeber ein vom Gericht festzulegender Betrag Ihres monatlichen Bruttogehaltes als Abfindungsbetrag zugesprochen. Je länger Sie also beschäftigt waren, umso höher wird die festzusetzende Gesamt-Abfindung sein.

Wichtig ist, dass Sie bitte Folgendes berücksichtigen: Bei einer Eigenkündigung durch Sie gibt es KEINE Möglichkeit durch eine Klage eine Abfindung zu erzielen!

Voraussetzung für eine Klage, an deren Ende Ihnen eine Abfindung zugesprochen wird, ist also eine Kündigung des Arbeitsvertrages DURCH DEN Arbeitgeber!

Was kostet meine Abfindungsklage?

Wenn Sie eine Berufs-Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese alle Kosten bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Wir bieten Ihnen als kostenfreien Service die Abwicklung der Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung an. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen!

Die Kosten einer Abfindungsklage hängen in der Regel vom Brutto-Einkommen ab. Das Gericht setzt daraus einen sogenannten Streitwert fest. Dabei wird für eine Kündigung das dreifache Brutto-Einkommen und für einen Zeugnisstreit das einfache Brutto-Einkommen als Streitwert festgesetzt. Der Streitwert ist nicht der Betrag, der zu bezahlen ist. Tatsächlich werden aus dem Streitwert nach den Kostengesetzen die jeweiligen Gebühren aus den Gebührentabellen berechnet. Es entstehen Gerichtskosten (vom Verlierer an die Justizkasse Ihres Bundeslandes zu zahlen) und Anwaltskosten sowie ggf. weitere Auslagen (z. B. für Zeugen). Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der 1. Instanz gibt es die Besonderheit, dass Jeder seine Anwaltskosten der 1. Instanz selbst trägt – unabhängig davon, wer gewinnt. So werden Arbeitnehmer davor geschützt, im Unterliegensfall die Kosten des Arbeitgeberanwaltes tragen zu müssen.

Was ist, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann und keine Rechtsschutzversicherung habe?

Wenn Sie über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, kann unsere Kanzlei für Sie im Rahmen des Verfahrens die sogenannte Prozesskostenhilfe beantragen. Die konkreten Voraussetzungen für die staatliche Prozesskostenhilfe haben wir für Sie auf der folgenden Seite dargestellt: Prozesskostenhilfe. Dazu müssen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formularbogen “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse” mit allen notwenigen kopierten Nachweisen bei uns einreichen. Diesen leiten wir dann für Sie an das Gericht weiter, welches über Ihren Antrag entscheidet.

Was sind die Vorteile einer Online-Klage?

Ihre Vorteile sind:

1. Kein persönlicher Anwalts­besuch erfor­derlich – dafür bequeme Telefon-oder Videokonferenz.

Ein Besuch beim Rechts­anwalt ist nicht unbedingt erfor­derlich. Alle Unter­lagen und Daten werden über elektro­nische Medien oder per Post zur Verfügung gestellt und ausge­tauscht. Die Beratung erfolgt bequem per Telefon- oder Videokonferenz.

2. Zeitaufwand sparen.

Sie sparen Fahrtkosten und zeitaufwändige Besuche beim Rechts­anwalt. Sämtlichen Schrift­verkehr und alle Infor­ma­tionen können Sie einfach online übersenden.

3. Videoverhandlung.

Soweit technisch bei Ihrem Gericht bereits möglich, beantragen wir für Sie eine moderne Videoverhandlung und erläutern Ihnen vorher, was dafür zu tun ist. Sie werden sehen, es ist einfach und bequem.

Warum ist ein Vergleich günstig?

Falls zwischen den Parteien eine schnelle einvernehmliche Lösung durch einen Vergleich möglich ist, entfallen in der Regel die Gerichtskosten komplett. Bei den Anwaltskosten ensteht zusätzlich eine Einigungsgebühr. Ein Vergleich ist auch deshalb vorteilhaft, weil Sie dann keinen langen Rechtsstreit mehr durch die Instanzen (verbunden mit weiteren Kosten) führen müssen.

Ist eine anwaltliche Vertretung sinnvoll?

Ja, denn wir kennen die aktuelle Rechtsprechung sowie die insoweit realistisch zu erzielenden Ansprüche. Außerdem übernehmen wir für Sie den Gang zum Gericht und Sie müssen in der Regel nicht selbst beim Gerichtstermin teilnehmen. Zudem werden wir für Sie über die Höhe der Abfindung verhandeln.

Wie schnell kann eine Lösung erreicht werden?

Die Dauer bis zum ersten gerichtlichen Gütetermin beträgt in der Regel nur 3 bis 4 Wochen. Spätestens dort kann mit dem Arbeitgeber über eine vergleichsweise Lösung sowie über eine Abfindung verhandelt werden.

Bekomme ich nach einer Kündigung immer eine Abfindung?

Häufig existiert die Vorstellung, dass man nach einer Kündigung immer eine Abfindung erhalten müsse. Tatsächlich ist es so, dass es einige gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen gibt, um einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich durchsetzen zu können. Dazu beraten wir Sie im Rahmen einer Beauftragung gern.

Wie beantrage ich meine Abfindungsklage bei Ihnen online?

Klicken Sie einfach auf den folgenden Link “Abfindungsklage online beantragen” oder klicken Sie oben auf den Menüpunkt Express-Abfindungsklage. Sie gelangen dann auf das elektronische Antragsformular, welches Sie ausfüllen und an uns absenden können. Wir werden uns danach unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Begleiten Sie mich zum Gerichtstermin?

Selbstverständlich übernehmen wir für Sie den Gang zum Gericht und Sie müssen in der Regel nicht selbst beim Gerichtstermin teilnehmen. Zudem werden wir für Sie über die Höhe der Abfindung verhandeln. Wenn dies bei Ihrem Gericht technisch möglich ist, beantragen wir für Sie eine Videoverhandlung.